Abschleppen vor garageneinfahrt


Stand: Von: Andre Borbe. Kommentare Drucken Teilen. Parkplätze sind vor allem in der Stadt Mangelware. Manche Autofahrer parken daher gern mal in der zweiten Reihe oder stellen sich in Einfahrten. Aber wie können Fahrer reagieren, wenn sie zugeparkt wurden? Sie haben morgens einen wichtigen Termin und wollen gerade aus der Garage oder Einfahrt fahren. Doch ein anderes Auto versperrt Ihnen den Weg. Was nun? Das unterscheidet sich von Fall zu Fall. Wenn Ihre Garageneinfahrt zugeparkt ist, gilt es erst einmal abzuwarten. Mindestens fünf Minuten sollten Sie auf den Falschparker warten. Mit etwas Glück ist er nur kurz zum Bäcker oder in die Apotheke gegangen. Mit Hupen auf sich aufmerksam zu machen, ist keine gute Idee. Kommt der Falschparker nach der Wartezeit immer noch nicht, sollten Sie die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen. Diese können einen Strafzettel ausstellen und den Fahrzeughalter ermitteln. Sollte dieser nicht auffindbar sein, dürfen Polizei und Ordnungsamt den Wagen abschleppen oder umsetzen lassen. abschleppen vor garageneinfahrt

Abschleppen vor Garageneinfahrt: Wichtige Regeln und Tipps

Für solche Fälle ist das Ordnungsamt zuständig. Versuchen Sie es des Friedens Willen aber vorher mit einem Gespräch. Sollten Sie dringend wegmüssen und der Zuparker nicht aufzufinden sein, können Sie aber auch die drastische Methode wählen und den falschparkenden Wagen über das Ordnungsamt abschleppen lassen. Ansonsten bleibt es meist bei einem Strafzettel. Doch: Parken gegenüber einer Einfahrt ist ebenfalls verboten. Allerdings nur, wenn sich daraus eine Engstelle ergibt. Ohne Definition ist das natürlich ein ziemlich subjektives Ding. Ein ungefährer Richtwert ist der notwendige Seitenabstand auf beiden Seiten und die höchstzulässige Breite eines PKWs. Damit kommt man auf circa drei Meter. Doch das allein ist nicht ausschlaggebend und wird von Fall zu Fall anders entschieden. Also: Nicht so einfach. Solche Schilder dienen nur als Hinweis auf eine Ein- oder Ausfahrt. Hier wird es nun etwas nervenaufreibender. Dabei handelt es sich nämlich um Privatgrundstück — bedeutet, dass hier die StVO nicht gilt und den Beamten die Hände gebunden sind, solange es sich nicht um Nötigung handelt.

So vermeiden Sie Abschleppvorgänge vor Ihrem Haus Warum das in der Apothekenrundschau steht? Hauptsächlich geht es bei solchen Auseinandersetzungen um zugeparkte Einfahrten.
Die besten Strategien für einen reibungslosen Garagenzugang Wird die Garagen- oder Hofeinfahrt von einem fremden Fahrzeug zugeparkt, ist guter Rat erst einmal teuer. Rechtlich handelt es sich bei dieser Situation um Nötigung.

So vermeiden Sie Abschleppvorgänge vor Ihrem Haus

Wird die Garagen- oder Hofeinfahrt von einem fremden Fahrzeug zugeparkt, ist guter Rat erst einmal teuer. Rechtlich handelt es sich bei dieser Situation um Nötigung. Um schnell wieder freie Fahrt zu haben, gibt es für den Einparkten verschiedene Möglichkeiten. Vielfach der schnellste Weg besteht darin, selbst auf die Suche nach dem Parksünder zu gehen. Oft findet sich dieser in der Nachbarschaft, manchmal sogar im eigenen Haus. Liegt im Fahrzeug eine Telefonnummer oder der Aufenthaltsort des Fahrers hinter der Windschutzscheibe, kann dieser so ermittelt werden. Falls der Fahrer Angaben zu seiner Erreichbarkeit macht, ist es unzulässig, das Auto abzuschleppen! Im öffentlichen Verkehrsraum sind Polizei und Ordnungsamt die richtigen Ansprechpartner, wenn eine Einfahrt zugeparkt ist. Anders liegt der Fall, wenn das Fahrzeug auf dem eigenen privaten Grundstück steht. Der Genötigte kann das Fahrzeug dann in Eigenregie abschleppen lassen, muss allerdings auch erst einmal die Kosten selbst tragen und sie später vom Falschparker wieder einfordern.

Die besten Strategien für einen reibungslosen Garagenzugang

Nach Absatz 1 des benannten Paragraphen handelt es sich nach strafrechtlicher Definition dann um Nötigung, wenn eine Person im Zuge einer rechtswidrigen Handlung eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zum Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingt. Nicht ein direkter Fausthieb oder das Drohen mit der Faust können erst als Nötigung gelten, sondern zum Beispiel auch das Drängeln auf der Autobahn , das Schneiden eines Fahrzeugs oder eben auch das Zuparken. Aber: Die Oberlandesgerichte haben sich immer häufiger auch mit diesem Tatbestand auseinandersetzen müssen. In zahlreichen Fällen u. Ist Ihr Auto demnach zugeparkt, kann eine Nötigung im Einzelfall vorliegen. Suchen Sie jedoch den Rat eines Anwalts , um abzuklären, inwiefern eine entsprechende Anzeige im vorliegenden Fall sinnvoll erscheint. Entscheidet das Gericht, dass eine Nötigung beim Zuparken letztlich nicht vollendet oder feststellbar sei, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten im Zweifel alleine tragen. Dennoch ist das Zuparken strafbar und kann zu einem Verwarngeld und im Zweifel auch zu weiteren Kosten führen.