Ab wann kann man enterben
Enterben — ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort: Ja, denn jeder Erblasser kann in seinem Testament oder über einen Erbvertrag frei entscheiden, wen er enterbt. Allerdings setzt das Erbrecht Grenzen, denn die engsten Verwandten haben üblicherweise immer einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. So können Erblasser zwar im Testament enge Angehörige enterben. Sind sie pflichtteilsberechtigt, haben diese dennoch Anspruch auf den Pflichtteil. Erblasser haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, den Pflichtteil der Berechtigten möglichst gering zu halten. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Enterben für Erblasser und Erben für Sie zusammengestellt. Sie möchten Ihre Immobilie richtig vererben und benötigen hilfreiche Tipps? Bei uns erhalten Sie den kostenlosen Ratgeber "Immobilie vererben" mit Themen zum Enterben, zum Testament und viele weitere inklusive Musterbeispiele und Checkliste. Es steht jedem Erblasser frei, Angehörige im Rahmen einer letztwilligen Verfügung Testament , Erbvertrag zu enterben.
Ab wann kann man enterben?
Die Höhe einer Pflichtteilsforderung ergibt sich aus der Pflichtteilsquote und dem Nachlass. An beiden Punkten können Sie bereits zu Lebzeiten ansetzen. So reduziert sich die Pflichtteilsquote der eigenen Kinder beispielsweise durch die Adoption der Kinder des Partners. Aber auch durch die Wahl des ehelichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft und durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Pflichtteilsansprüche wirksam und legal reduzieren. Jeder Erblasser hat nach deutschem Erbrecht grundsätzlich die Befugnis, über seinen Nachlass frei zu verfügen. Er kann selbst bestimmen, wer in welcher Höhe Teile vom Nachlass erhalten soll. Es ist also ohne Einschränkung möglich, auch die eigenen Kinder zu enterben. Eingeschränkt ist der Erblasser im Rahmen dieser Testierfreiheit nur vom Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil steht nahen Angehörigen auch dann zu, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung des Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Wenn Sie Ihr Kind enterben möchten, müssen Sie ein Testament aufsetzen : Sie müssen sich also bewusst gegen die gesetzliche Erbfolge und für die gewillkürte Erbfolge entscheiden.
Rechtliche Grundlagen der Enterbung | Beziehungen zwischen Eltern und Kindern sind nicht immer so harmonisch, wie man es sich wünscht. Wenn es dann ans Thema Erben geht, haben manche Eltern den Wunsch, unliebsame Personen aus der Verwandtschaft zu enterben. |
Voraussetzungen für eine Enterbung | Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist eine sehr besondere. Streitigkeiten sind dabei aber nicht gerade selten. |
Folgen der Enterbung | Enterben — ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort: Ja, denn jeder Erblasser kann in seinem Testament oder über einen Erbvertrag frei entscheiden, wen er enterbt. |
Rechtliche Grundlagen der Enterbung
Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist eine sehr besondere. Streitigkeiten sind dabei aber nicht gerade selten. Manche Eltern wollen sogar ihre Kinder enterben, wenn das Verhältnis zu sehr gestört ist. Wie Sie Ihre Kinder enterben können, was dabei zu beachten ist und welche Ansprüche das Kind trotzdem hat, erfahren Sie in diesem Beitrag. In der Entscheidung darüber, wer was nach dem eigenen Ableben erhalten soll, ist jeder Erblasser frei. Er kann letztwillentlich festlegen, wer beispielsweise sein Haus oder sein Auto erben soll. Ebenso kann er Aussagen darüber treffen, wer nichts bekommt — und sogar seine Kinder enterben. Um Kinder enterben zu können, muss der Nachlass im Testament gänzlich zwischen anderen Personen aufgeteilt werden. Eine solche Formulierung könnte zum Beispiel lauten:. Erbberechtigte Verwandte — in diesem Fall Kinder —, die nicht genannt werden, sind dann automatisch von der Erbfolge ausgeschlossen. Hier zählt der Erblasser explizit alle Angehörigen auf, die nicht als Erben eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen für eine Enterbung
Tipp : In unserem Ratgeber zur gesetzlichen Erbfolge erfahren Sie, wer Ihr Erbe antritt, wenn Sie kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen. Ist die Aufteilung Ihres Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge in Ihrem Sinne, müssen Sie nichts unternehmen. Wer selbst Anpassungen vornehmen möchte, muss hingegen ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Verheiratete können ihren Nachlass auch in einem Ehegattentestament gemeinsam regeln. Ein Testament können Sie selbst handschriftlich verfassen oder notariell aufsetzen lassen. Möchten Sie im Testament jemanden, der laut gesetzlicher Erbfolge erbberechtigt ist, enterben, haben Sie dazu grundsätzlich zwei Möglichkeiten:. Wichtig ist, dass Sie präzise formulieren. Eine Enterbung kann sich beispielsweise auch auf die Kinder der oder des Enterbten auswirken. In unserem Beispiel oben: Wenn die Tochter Julia Schmidt Kinder hat, enterben Sie mit den obigen Formulierungen also auch Ihre Enkel und Enkelinnen. Meine Enkel Nina Schmidt und Thomas Schmidt sollen jedoch nicht enterbt werden.