Abgeschoben wieder zurück
Während der Corona-Pandemie sanken die Abschiebezahlen - doch in diesem Jahr mussten wieder mehr Menschen Deutschland verlassen. Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist gestiegen. In den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres wurden bereits mehr Menschen abgeschoben als im gesamten Jahr Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Clara Bünger hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" NOZ vorliegt. Von Januar bis Ende Oktober wurden demnach Damit sei allerdings das Niveau von vor der Corona-Pandemie immer noch nicht wieder erreicht, seien noch Vor allem wegen der Pandemie hatte es dem Bericht zufolge in den vergangenen Jahren deutlich weniger Abschiebungen gegeben: seien es Den Angaben aus dem Bundesinnenministerium zufolge registrierte die Bundespolizei im selben Zeitraum von Januar bis Ende Oktober dieses Jahres Die meisten Rückkehrer waren türkische Staatsangehörige, gefolgt von albanischen, mazedonischen und georgischen Staatsbürgern.
Abgeschobene Familien: Wieder zurück in der Heimat
Reisen Flüchtlinge nach Ablehnung ihres Antrags innerhalb der gesetzten Frist ab, erhalten sie Euro. Sie gelten dann als »freiwillige Rückkehrer«. Geht ein Schutzberechtigter, obwohl er einen positiven Bescheid bekommen hat, werden ebenfalls Euro gezahlt. Die Auszahlung des Betrags erfolgt in zwei Schritten. Eine Hälfte erhalten die Rückkehrer bei der Ausreise am Flughafen. Den Rest bekommen sie sechs bis acht Monate später. Die Bundesregierung arbeitet dabei mit der zwischenstaatlichen Internationalen Organisation für Migration IOM zusammen, die als eine Art Dienstleister für Migrationsbelange Hilfsprogramme und Rückführungen seiner Mitglieder koordiniert. Auch bei unfreiwilligen Rückkehrern werden der Transport und ein zweiwöchiger Aufenthalt in einer Kabuler Unterkunft von der IOM übernommen. Auch Hilfsorganisationen und die afghanische Regierung unterstützen die Rückkehrer beim Aufbau einer Existenz in Afghanistan. Das »Afghanistan Analysts Network«, eine in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation NGO , erklärte, dass es allerdings noch an einer zentralen koordinierenden Institution fehle.
Die harte Realität von Zurückweisungen | Eine Person, die aus Deutschland ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, darf zunächst für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr einreisen oder sich hier aufhalten. Aber auch bei freiwilliger Ausreise kann unter Umständen eine sogenannte Wiedereinreisesperre verhängt werden. |
Flüchtlinge: Abgeschoben und wieder zurück | Bei vielen Schutzsuchenden wird das Asylgesuch abgelehnt. Trotzdem flogen vom Zeitpunkt der ersten Sammelabschiebung nach Afghanistan im Dezember bis April nur ungefähr Afghanen aus Deutschland zurück in ihr Heimatland. |
Die harte Realität von Zurückweisungen
Die Ausreisepflicht wird in folgenden Konstellationen bei abgelehnten Asylsuchenden vollziehbar: 1 Wenn gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF keine bzw. Bei abgelehnten Asylsuchenden ergeht im Regelfall mit der asylrechtlichen Entscheidung des BAMF eine Ausreiseaufforderung zusammen mit einer Abschiebungsandrohung — für den Fall, dass keine selbstbestimmte Rückkehr erfolgt. Da der selbstbestimmten Rückkehr Vorrang gegenüber der Abschiebung zu gewähren ist, enthält die Ausreiseaufforderung eine Frist innerhalb derer ausgereist werden soll. In der Regel sollte die Ausreise während der gesetzten Ausreisefrist erfolgen. Nach dem Ablauf der Ausreisefrist können abgelehnte Asylsuchenden abgeschoben werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch eine Abschiebung erfolgt. Eine selbstbestimmte Rückkehr kann auch nach dem Ablauf der Ausreisefrist noch in Frage kommen, dies ist am besten mit einer Rückkehrberatung zu bewerkstelligen. Ob eine selbstbestimmte Rückkehr erfolgt, ist die Entscheidung der betroffenen Personen. Dabei ist es wichtig, sich nicht voreilig dazu drängen zu lassen, sondern eine informierte Entscheidung zu treffen.
Flüchtlinge: Abgeschoben und wieder zurück
Denn es kann sein, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht nur für Deutschland, sondern auch für die anderen EU-Länder gilt. Erfolgt trotz des Verbots eine Wiedereinreise, so kann die Einreise bereits an der Grenze verweigert werden. Bei einem illegalen Aufenthalt in Deutschland drohen strafrechtliche Konsequenzen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Einreise- und Aufenthaltsverbote unter bestimmten Umständen aufheben zu lassen oder zu verkürzen. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig. Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind. Rechtsprechungs- Datenbank. Stand: Oktober Aufenthaltsgesetz AufenthG EU-Rückführungsrichtlinie RückF-RL weitere Gesetze. Entscheidungen zur "Einreisesperre". Broschüre des Deutschen Caritasverbands, Migration im Fokus: Abschiebung und Abschiebungshaft Stand: Dezember Link zu den Informationen des Flüchtlingsrat Niedersachsen zum Umgang mit Einreise- und Aufenthaltsverboten Stand: Juli Link zum "Wissen kompakt" zum Thema "Umgang mit Einreise und Aufenthaltsverboten" bei basiswissen.