2 pfennig notopfermarke wert


Gebühr für eine Drucksache. Ich vermute, dass Freimarken zu 2 und 4 Pfg. Gibt es ähnliche Belege? Den Brief hätte ich auch sofort genommen. Ja, diese Belege gibt es; allerdings hat mich auch erst einer gefunden. Das Porto von 30 Pf. Notopfer freigemacht und am 4. Der Brief wurde unbeanstandet befördert. Derartige Sendungen waren mit Nachgebühr zu versehen, wurden mitunter - wie die voranstehenden Beispiele zeigen - aber auch unbeanstandet befördert. November galten als abgabefreie Postsendungen:. Postanweisungen und Zahlkarten einschl. Ferner waren Drucksachen bis 50 gr ab Juli von der "Notopferabgabe Berlin" befreit. Damit war die in post1 gezeigte Ortsbrief eigentlich mit einer Nachgebühr zu versehen, denn die Steuermarke war - wie Heribert schon schrieb - eben kein Postwertzeichen. November und der Durchführungsverodnung dazu nur Sendungen mit dem Vermerk "Gebührenpflichtige Dienstsache", sowie durch Absender oder Postfreistempler freigemachte Sendungen. Für den ersten Fall anbei ein mir vorliegendes Beispiel. 2 pfennig notopfermarke wert

2 Pfennig Notopfermarke: Historischer Wert

Dazu kam, dass die Bevölkerung kriegstraumatisiert und deshalb besonders sparsam war. Da dürfte dann doch schon einiges zusammengekommen sein. Und dies war kein Einzelfall, Berichte dieser Art gibt es häufiger. Diese Postsendungen wurden schlicht nicht befördert. Sie erhielten entsprechende Rücksendungsvermerke. Und gingen daraufhin an den Absender zurück. Allerdings konnten diese Briefe noch nachträglich mit Notopfermarken beklebt werden. Und danach wieder zur Post gebracht werden. Sie wurden anstandslos befördert, das Porto musste also nicht nochmals entrichtet werden. Dafür spricht die vergleichsweise hohe Anzahl bekannter Belege mit Rücksendevermerken. Vorallem aus den ersten Monaten der Verwendungspflicht der Notopfermarken. Allerdings arbeitete die Deutsche Post damals genau. Vereinzelt versuchten Absender die zu befördernde Sendung ersatzweise mit einer 2-Pfennig-Briefmarke zu legitimieren. Dies war selbstverständlich nicht erlaubt, da eine Briefmarke keine Steuermarke ist und somit komplett anders abgerechnet wurde. Erstaunlicherweise existieren gar nicht so wenige Belege ohne Zurückweisung.

Wie viel ist eine 2 Pfennig Notopfermarke wert? Notopfer Berlin Nach dem Ende der Berlin-Blockade und der Luftbrücke Mai verabschiedete der Wirtschaftsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes am 8.
Der Sammlerwert der 2 Pfennig Notopfermarke Gebühr für eine Drucksache. Ich vermute, dass Freimarken zu 2 und 4 Pfg.
Ein Blick auf den Wert der 2 Pfennig NotopfermarkeNotopfer Berlin war eine Zusatzabgabe zur Einkommensteuer und eine Steuermarkedie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom Absender einer Postsendung in der Zeit vom 1. Dezember bis zum

Wie viel ist eine 2 Pfennig Notopfermarke wert?

Notopfer Berlin Nach dem Ende der Berlin-Blockade und der Luftbrücke Mai verabschiedete der Wirtschaftsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes am 8. Diese zwei Pfennig sollten der durch die Berlin-Blockade in wirtschaftliche Not geratenen West-Berliner Bevölkerung zugute kommen. Dieses Gesetz war bis zum März in Kraft. Die Notopfermarke war in den Gebieten der amerikanischen und britischen Zone sogenannte Bizone seit dem 1. Dezember zu verwenden, während in den verschiedenen Teilen der Französischen Zone Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg unterschiedliche Regelungen der Benutzung galten. Januar war in der gesamten Bundesrepublik die Vorschrift einheitlich. Ab Januar wurde die Notopfermarke, wenn sie in der SBZ bzw. Am Anfang dieser Zeit wurden die Marken teilweise noch mit der Schere vom Bogen abgeschnitten, erst ab Anfang gelang es, alle Marken zu perforieren. Auch unterscheiden Briefmarkensammler die verschiedenen Versionen der Marken, die sich durch unterschiedliche Wasserzeichen, Zähnungen und kleine Abweichungen in der Typographie unterscheiden.

Der Sammlerwert der 2 Pfennig Notopfermarke

Das Gesetz vom Dezember [7] dehnte die Erhebung der Abgabe auf das ganze Bundesgebiet aus und war ab dem 1. Januar in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig. Weitere Änderungen ergaben sich nach dem Gesetz vom März [8] bis Ende Dezember Die abgabepflichtigen Sendungen waren mit einer Steuermarke von 2 Pfennig zu versehen. Die Abgabe war eine Steuer im Sinne der Reichsabgabenordnung. Die Abgabepflicht konnte nicht durch Aufkleben von Postwertzeichen auf die abgabepflichtige Sendung erfüllt werden siehe Abbildung mit der fehlenden Steuermarke. Abgabepflichtige Sendungen, die mit einer Steuermarke nicht versehen waren, wurden von der Post nicht befördert. Eine Erstattung der Abgabe auf Postsendungen war ausgeschlossen. Bei den durch Absender- oder Post freistempler freigestempelten Sendungen sowie bei Paketen und Päckchen von Selbstbuchern , die am Einziehungsverfahren teilnahmen, konnte die Abgabe auch beim Postamt bar entrichtet oder nach Vereinbarung durch Post- oder Bankscheck oder durch Abbuchen vom Postscheckkonto beglichen werden.