Abgeltungssteuer aktien kursgewinne
Das Steuerrecht spricht beim Handel mit Aktien von Kapitaleinkünften oder Kapitalerträgen. Darunter fallen zum Beispiel Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Dividenden. Seit müssen Anleger für solche Kapitalerträge eine sogenannte Kapitalertragsteuer abführen, auch Abgeltungssteuer oder Spekulationssteuer genannt. Dadurch werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem fixen Abgeltungssteuersatz besteuert. An den Staat gehen 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Zwar wurde der Solidaritätszuschlag in Deutschland weitgehend abgeschafft. Allerdings gilt dies nicht für erzielte Kapitalerträge. Hinzu kommt die Kirchensteuer, vorausgesetzt der Verkäufer der Aktien ist noch Mitglied. Welche Vor- und Nachteile der Austritt hat, finden Sie hier. Ausgenommen von der Kapitalertragssteuer sind Unternehmensanteile, die vor gekauft wurden. Diese können steuerfrei verkauft werden. Die Abgeltungssteuer soll vor allem den Steuerprozess vereinfachen. Denn zuvor mussten Steuerpflichtige akribisch ihre einzelnen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung aufführen.
Abgeltungssteuer: Regeln für Aktien-Kursgewinne
Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Die Steuer fällt nur an, wenn eine entsprechende Religionszugehörigkeit eingetragen wurde. Besteht eine solche Zugehörigkeit, wird die Abgeltungssteuer automatisch gemindert, da es sich bei der Kirchensteuer um eine Sonderausgabe handelt, die absetzbar ist. Wer Kirchensteuer zahlt, hat diese ebenfalls auf Kapitaleinkünfte abzuführen. Seit Januar erhalten Banken die Information über die jeweilige Religionszugehörigkeit vom Bundeszentralamt für Steuern. So wird die Kirchensteuer automatisch ans Finanzamt abgeführt. Soll der Steuerabzug nicht automatisch erfolgen, so ist mit der Steuererklärung die Anlage KAP einzureichen. Beim Solidaritätszuschlag kurz: Soli handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe. Dabei wird die Höhe der Abgeltungssteuer durch den Kirchensteuersatz bestimmt. Grundsätzlich haben alle Privatpersonen, die in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind und im Inland Erträge aus Kapitaleinkünften erzielen, Abgeltungssteuer zu zahlen.
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Optimale Steuerstrategie bei Kursgewinnen aus Aktien
Vor allem langfristig gesehen sind Aktien eine Geldanlage, die hohe Renditen verspricht. Zwar sind Aktien durch Kursschwankungen immer auch mit einem gewissen Risiko verbunden, legt man das Geld aber über 20 bis 30 Jahre an, bleibt am Ende trotz Schwankungen in der Regel ein ordentlicher Gewinn übrig. Aber: Aktiengewinne und Dividenden müssen grundsätzlich versteuert werden — und zwar mit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt allerdings auch einen Freibetrag. Bleiben Ihre Aktiengewinne und Dividenden unter diesem Freibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen. Dazu gleich mehr. Das Kreditinstitut als Quelle Ihrer Kursgewinne übernimmt das automatisch für Sie. Ihr Kreditinstitut verrechnet auch direkt Gewinne und Verluste, so dass Sie nur auf die Differenz Steuern zahlen müssen. Der Gesetzgeber hat Ende neue Regelungen zum steuerlichen Umgang bei der Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften verabschiedet. Diese gelten teilweise bereits seit Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Verluste aus Termingeschäften: Das ändert sich.
Abgeltungssteuer und Aktien: Was Anleger wissen müssen
Die aus Wertpapieren entstehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Wir haben uns des Themas mal angenommen und geben Dir die wichtigsten Infos und hilfreiche Tipps mit auf den Weg, damit Du keine Fehler bei der Versteuerung von Aktiengewinnen auf Deinem Depotkonto machst. Zum Depot-Vergleich. Einfaches Versteuern dank Quellensteuer Seit ist die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie hat abgeltende Wirkung: Was einmal gezahlt ist, ist also erledigt. Sie ist als Quellensteuer gestaltet, es werden also direkt vom Depot Steuern abgeführt. Dies übernimmt die depotführende Bank bzw. Die Kapitalertragsteuer hat einen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen folgende Posten:. Dort zahlt man maximal 27, Prozent. Wir haben die Zahlen ganz leicht gerundet. Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag erlaubt es Dir, einen Freistellungsauftrag einzurichten und Gewinne aus Aktien oder Sparanlagen bis zu 1. Freibetrag aufteilen. Wenn Du Anlagen bei mehreren Banken und Brokern hast, achte darauf, mehrere Freistellungsaufträge zu erstellen.