Ackergrundstück teilen
Sie möchten bauen und sind auf Grundstückssuche , doch die Grundstückspreise sind viel zu hoch? Sparsamkeit ist allerdings nicht einzige Grund, der für eine Grundstücksteilung spricht. Wir haben ein Infopaket für Sie geschnürt. Sie möchten bauen? Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und wollen mehr erfahren oder sich einfach nur inspirieren lassen? Da die Verfügungsgewalt bei der ideellen Teilung allerdings eingeschränkt ist, wählen viele Bauherren die Realteilung. Da die Realteilung die Teilung eines Grundstücks im engeren Sinne ist, stellt bauen. Vor der Teilung von Grundstücken ist es gegebenenfalls notwendig, Genehmigungen einzuholen und eine Vermessung des Grundstücks durchzuführen. Bei der Realteilung entstehen aus einem Grundstück mindestens zwei selbständige Grundstücke. Welche Schritte auf dem Weg dorthin notwendig sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das für Sie zuständige Bauamt hilft Ihnen gern weiter und informiert Sie über die in Ihrem Bundesland geltenden Vorschriften.
Ackergrundstück teilen: Die besten Strategien
Wenn Sie also ein Grundstück kaufen möchten, sollten Sie sich zuerst bei der Gemeinde erkundigen, worauf Sie in Ihrem Fall achten müssen. Der genaue Grenzverlauf der Grundstücke wird ins Grundbuch eingetragen. Daher ist eine Vermessung notwendig. Diese beauftragen Sie schriftlich beim Vermessungsamt oder anders Katasteramt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ÖbVI. Die Grenzsteine werden in diesem Schritt durch die Vermessungstechniker gesetzt. Je nach Bundesland muss die Teilung zuvor durch das Bauamt genehmigt werden. Danach werden die Ergebnisse der Vermessung und etwaige andere Vereinbarungen diesem Amt mitgeteilt. So sind die Verhältnisse klar geregelt und es werden spätere Unstimmigkeiten vermieden. Wenn ein Grundstück geteilt wird oder man in der zweiten Reihe baut, kommt man schnell mit Rechten der Nachbarn in Konflikt. Wer regelt eigentlich, ob durch das Nachbargrundstück Wasserleitungen verlaufen, dort Gegenstände gelagert dürfen oder wie man zu seinem Hauseingang in die zweite Reihe gelangt?
Wie teile ich ein Ackergrundstück richtig? | Sie möchten bauen und sind auf Grundstückssuchedoch die Grundstückspreise sind viel zu hoch? Sparsamkeit ist allerdings nicht einzige Grund, der für eine Grundstücksteilung spricht. |
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Teilung eines Ackergrundstücks | Soweit dies nicht unbedingt technisch erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen, erfolgt dies nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Details hierzu, insbesondere auch zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten und einem Drittlandtransfer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. |
Wie teile ich ein Ackergrundstück richtig?
Soweit dies nicht unbedingt technisch erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen, erfolgt dies nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Details hierzu, insbesondere auch zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten und einem Drittlandtransfer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Manches Baugrundstück eignet sich zum Aufteilen in eine oder mehrere Parzellen. Daher finden sich auch gerne einmal Käufer zusammen, die später das Baugrundstück auf mehrere Bauherren aufteilen. Auch Grundstücksbesitzer, die ihr Grundstück teilen um später dies an Nachkommen bzw. Verwandte weitergeben oder an Fremde verkaufen wollen, finden sich auf dem Grundstücksmarkt. Unter Umständen kann die nicht benötigte Fläche teurer weiterkauft werden und so den Hausbau etwas preiswerter gestalten. Auf was Sie hierbei als angehende Baufamilie achten müssen und welche Möglichkeiten bestehen das Grundstück zu teilen, wird im nachfolgenden Beitrag erklärt. Je nach Grundstückssituation muss sich der Eigentümer vor der Aufteilung erst einmal einen Überblick über sein Bauland verschaffen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Teilung eines Ackergrundstücks
Eine Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Die Baulasten werden bei der Bauaufsichtsbehörde im Baulastenverzeichnis geführt. Der ÖbVI bereitet für die jeweils erforderlichen Baulasten entsprechende Lagepläne und Verpflichtungserklärungen vor und ist im Land Brandenburg auch berechtigt, die Unterschriften der Grundstückseigentümer der belasteten Grundstücke öffentlich zu beglaubigen. Nach Eintragung der Baulasten in das Baulastenverzeichnis kann die Zerlegungsmessung bzw. Teilungsvermessung durchgeführt werden. Können baurechtswidrige Zustände nicht durch Baulasten verhindert werden, hat der Grundstückeigentümer die Möglichkeit einen Antrag auf Abweichung gem. Die Bauaufsichtsbehörde fällt dann eine rechtsmittelfähige Entscheidung. Damit soll das einheitliche Vorgehen aller Vermessungsstellen ÖbVI und Katasterhörden des Landes Brandenburg gesichert werden.